Heute möchte ich mich über die Vorteile des UN-Kaufrechts unterhalten, oft auch mit "CISG" abgekürzt, für englisch: "United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods".
Die Auswahl der Vertragssprache zwischen den Parteien in internationalen Verträgen geht meines Erachtens weit über das Problem der Lesbarkeit und inhaltlichen Nachvollziehbarkeit einer Vereinbarung hinaus.
Ähnlich wie bei Gerichtsstandsvereinbarungen, wird meines Erachtens auch Rechtswahlklauseln in Verträgen zu wenig Beachtung geschenkt.
Gemeint sind die Regelungen - meist am Ende eines Vertrages - in dem sich die Parteien auf das anwendbare Recht einigen.
Gerichtsstandsklauseln werden meines Erachtens in Verträgen oft vernachlässigt.
Gemeint sind die Klauseln die meist ganz am Schluss von Verträgen stehen und bestimmen welches Gericht im Fall von Streitigkeiten zuständig sein soll.
Meistens versucht dabei jede Partei den Gerichtsstand am eigenen Ort der Niederlassung durchsetzen.
Kontakt:
Kanzlei Dr. Seybold
Vor der Höhe 43
61381 Friedrichsdorf
Tel: +49 (0)152 06268455
info@seybold-law.com