Ihre Kanzlei in Bad Homburg / Frankfurt für internationale Angelegenheiten
Prozeßführung
Schiedsverfahren
Vertretung und Betreuung in Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren, in Deutschland und international
Prozessführung - Arbitration
Nicht immer lassen sich Konflikte einvernehmlich lösen. Manchmal bleibt nichts anderes übrig, als eine Klage einzureichen um die eigenen Forderungen durchzusetzen.
Oder aber man wurde unversehens verklagt und muss sich nun gegen die Forderungen der Anderen verteidigen.
Nichts anderes gilt auch im internationalen Bereich. Andere Länder mögen andere Sitten haben, aber auch dort bleibt als letztes Mittel manchmal nichts anderes übrig als einen Prozess anzustrengen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Gerade bei internationalen Geschäften kann es Sinn machen anstatt eines lokalen staatlichen Gerichts ein Schiedsgericht zu vereinbaren, um im Streitfall vor einer unabhängigen Instanz einen Streit unter Geschäftspartnern professionell lösen zu können.
Wir beraten Sie bei der Ermittlung des international zuständigen Gerichts, und bereiten Prozessstrategien für Ihre Angelegenheit vor. Fällt die Wahl auf ein deutsches Gericht können wir für Sie die Vertretung vor Gericht übernehmen.
Im Ausland organisieren wir einen passenden, erfahrenen Anwalt für Sie und koordinieren und betreuen das Verfahren. Dabei können wir auf unser Netzwerk von erfahrenen lokalen Kanzleien zurückgreifen.
Bei der Durchsetzung von ausländischen Urteilen beraten und unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.
Ist ein Schiedsgericht vereinbart können wir Sie vor dem Schiedsgericht vertreten. Dr. Martin Seybold hat langjährige Erfahrungen mit komplexen Schiedsverfahren in China und den ASEAN Staaten . Unsere Vertretung ist dabei grundsätzlich vor jedem Schiedsgericht weltweit möglich. Wird im Einzelfall die Beiziehung von lokalen Anwälten erforderlich, dann organisieren wir für Sie einen erfahrenen lokalen Anwalt, und koordinieren und betreuen das Verfahrens für Sie.
China
Ausgewiesene Expertise in allen Fragen betreffend China und Anrainerstaat Vietnam
China Geschäft
Seit über 15 Jahren berät und unterstützt Dr. Martin Seybold, deutsche und ausländische Unternehmer und Unternehmen aller Größe und aus allen Bereichen bei ihren Geschäften in China, und in allen Fragen mit Chinabezug.
Unsere Expertise in Bezug auf China liegt vor allem im Bereich der Gründung von lokalen Tochtergesellschaften, Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen, sowie der Vertragsgestaltung, dem Schutz des geistigen Eigentums, Compliance und der Managerhaftung in China.
Wir unterstützen bei Problemen mit dem „Corporate Social Credit System“, bei Verhandlungen mit chinesischen Behörden, oder beim sogenannten „Troubleshooting“ im Fall von behördlichen Maßnahmen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Streitbeilegung mit chinesischen Geschäftspartnern. Wir beraten und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Konfliktlösung mit chinesischen Geschäftspartnern, wir vertreten Sie vor chinesischen Schiedsgerichten, und betreuen Sie bei Gerichtsverfahren vor chinesischen Gerichten. Unsere erfahrenen chinesischen Kooperationsanwälte können dabei die gerichtliche Vertretung für Sie übernehmen.
Entsprechende Erfahrungen können wir Ihnen auch bei Ihren Geschäften mit dem ASEAN Anrainerstaat Vietnam bieten.
Auch in Vietnam können wir Sie zusammen mit unseren erfahrenen lokalen vietnamesischen Kooperationsanwälten bei Ihren Geschäften, Investitionsvorhaben und Konflikten beraten und betreuen.
In allen Fällen, kontaktieren Sie uns bitte, reden Sie mit uns!
Wir finden sicher eine Lösung für Ihre Angelegenheit.
Vertragsgestaltung
Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Ihre wirtschaftlichen Beziehungen, auch und vor allem mit dem Ausland
Vertragsgestaltung
Schriftliche Verträge sind das Korsett für funktionierende wirtschaftliche Beziehungen. Das gilt im Inland, wie im Ausland.
Oft wird bei Auslandsgeschäften übersehen, dass die nationalen Regeln zum Teil gar nicht auf den Sachverhalt passen. Internationale Regelungen wie das UN-Kaufrecht können beispielsweise im Ausland viel passender sein, als das eigene lokale Kaufrecht.
Andererseits, das bestehende EU-Recht kann ungeahnte Auswirkungen auf Vertriebsverträge im EU-Ausland haben.
Bei transkontinentalen Geschäften, vor all mit kulturell fremden und fernen Ländern, aber auch Staaten aus dem „Common-Law“ und US-amerikanischen Rechtskreis, ist eine eingehende Beschäftigung mit den vertraglichen Regelungen und den jeweiligen rechtlichen Konsequenzen in der Regel unumgänglich.
Oft wird übersehen wie wichtig in Verträgen die passende Rechtswahl und der passende Gerichtsstand oder Schiedsgericht für eine Durchsetzung der vereinbarten Ansprüche und Verpflichtungen ist.
Die Gestaltung und rechtliche Prüfung von Wirtschaftsverträgen aller Art für Ihr Business ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir gestalten, prüfen und verhandeln für Sie Kauf-, und Vertriebsverträge im In- und Ausland. Wir gestalten und prüfen für Sie auch alternative Vertriebsstrukturen. Wir haben Erfahrung im internationalen Anlagenbaugeschäft, bei internationalen Projekten in der Baubranche, sowie mit Technologie Transfers und Lizenzierungsgeschäften.
Reden Sie mit uns!
Wir unterstützen Sie damit ihr Geschäft die passende vertragliche Absicherung bekommt.
Arbeitsrecht
Expat-Verträge
Beratung zu Entsendungen und Expat-Verträgen, Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Arbeitsrecht
Das sogenannte Individualarbeitsrecht ist in der Regel in jedem Staat ein recht überschaubares Rechtsgebiet. Es geht dabei meistens um den Abschluss von Arbeitsverträgen, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis, und die Kündigung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Soweit so gut.
Komplizierter wird es wenn ein Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland „entsenden“, oder im Ausland lokal Mitarbeiter anstellen will. Dann kommen Fragen zum internationalen Arbeitsrecht und zum lokalen ausländischen Arbeitsrecht hinzu.
Bei Entsendungen wird oft ein ganzes Bündel von Verträgen und Abmachungen benötigt. Wenn bei einer „echten“ oder „unechten“ Entsendung ein Vertrag gekündigt wird, dann führt das nicht unbedingt zur Auflösung des gesamten Arbeitsverhältnisses. Oft fällt ein Arbeitnehmer zurück in sein Arbeitsverhältnis vor der Entsendung. Soll das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer insgesamt aufgelöst werden, dann kann es in Bezug auf Abfindungen, das anwendbare Recht, und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses recht schnell ziemlich kompliziert werden.
Wir beraten und unterstützen Sie in all diesen Bereichen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Strukturierung von internationalen Arbeitsverhältnissen und „Expat-Verträgen“. Kommt ein ausländisches Recht zur Anwendung dann kann können wir für Sie die Expertise im ausländischen Recht über unsere lokalem Kooperationsanwälte einholen.
Wir unterstützen Sie bei Kündigungen und der Auflösung von komplexen „Expat-Verträgen“, und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den deutschen Arbeitsgerichten.
Speziell Im Fall von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in China oder Vietnam können unsere lokalen Kooperationsanwälte in China und Vietnam die Vertretung vor den lokalen Arbeitsgerichten in China und Vietnam für Sie vor Ort übernehmen.
Internationale Transaktionen
Begleitung von Investitionen und Transaktionen in Deutschland und im Ausland
Internationale Transaktionen
Investitionen erfordern in der Regel die Gründung einer passenden Gesellschaftsform, oder den Einstieg in ein bestehendes Unternehmen. Innerhalb der EU gibt es dabei mittlerweile vielfältige gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmensgründungen, und bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren Investitionen und Transaktionen im In- und Ausland, sei das im Rahmen der Gründung einer passenden Gesellschaftsform (bspw. GmbH, GmbH & Co. KG, AG, SE-Societas Europea) sowie beim Einstieg in, oder Erwerb eines bestehenden Unternehmens, sei das im Rahmen eines Asset Deals, Share Deals, oder eines Mergers.
Speziell für China und Vietnam, bringen wir im Bereich der ausländischen Investitionen und internationalen Transaktionen eine ausgewiesene Expertise und Erfahrung mit. Sei dies im Rahmen der Gründung einer lokalen Vertriebsgesellschaft, bei umfassenden "Greenfield" Produktionsprojekten, bei der Gründung eines Joint Ventures, oder im Fall des Erwerbs einer lokalen Gesellschaft. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Strukturierung Ihres Investitionsvorhabens und begleiten Sie bei dessen Umsetzung vom Anfang bis zum Ende.
Unsere lokalen langjährigen Kooperationspartnern in China und Vietnam können dabei vor Ort die erforderlichen Handlungen für Sie vornehmen: Beispielsweise die Prüfung der örtlichen Rechtssituation von Immobilien und Grundstücken, vor Ort Due Diligence bei lokalen Unternehmen, oder die Registrierung, Umschreibung oder Deregistrierung von lokalen Gesellschaften bei den Behörden.
Internationale Rechtsfragen
Rechtliche Beurteilung von internationalen Sachverhalten und Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug
Internationale Rechtsfragen
Heutzutage ist man im Wirtschaftsleben viel schneller mit grenzüberschreitenden Fragen konfrontiert als man denkt: Bestellte Waren werden aus ASEAN, China oder Amerika geliefert; eigene Produkte sollen beispielsweise in Österreich oder Spanien vertrieben werden, Anlagen kommen auf fernen Kontinenten zum Einsatz, oder „Business Angels“ und Investoren haben ihren Sitz „Offshore“, in der Schweiz, oder Luxemburg.
Das immer internationalere Geschäftsleben betrifft nicht nur Unternehmen und Geschäftsleute, sondern auch jeden Einzelnen als Privatpersonen.
Alle grenzüberschreitenden Sachverhalte, lösen dabei per se unvermeidlich internationale Rechtsfragen aus, im geschäftlichen wie privaten Bereich, vom Gesellschaftsrecht, zum Arbeitsrecht, über das Immobilienrecht, bis hin zu komplexen erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragestellungen.
Hinzu kommt, dass das EU-Recht in immer mehr geschäftliche, unternehmerische und private Lebensbereiche eingreift.
Wir begutachten für Sie Ihren individuellen Sachverhalt, prüfen das anwendbare Recht und welches Gericht in welchem Land in Ihrem Fall zuständig ist. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen, und begleiten Sie rechtlich bei Ihren Schritten im Ausland.
Bei Bedarf fertigen wir für Sie schriftliche Gutachten zu konkreten Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug an, die Sie bei laufenden Verfahren, oder für Ihre internen Entscheidungsprozesse heranziehen können.