Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen
von Dr. Martin Seybold
Gerichtsstandsklauseln werden meines Erachtens in Verträgen oft vernachlässigt.
Gemeint sind die Klauseln die meist ganz am Schluss von Verträgen stehen und bestimmen welches Gericht im Fall von Streitigkeiten zuständig sein soll.
Meistens versucht dabei jede Partei den Gerichtsstand am eigenen Ort der Niederlassung durchsetzen.
Beispielsweise will also ein Einkäufer den Gerichtsstand am Ort seiner Niederlassung in Frankfurt a.M. und der Lieferant den Gerichtsstand am Ort seiner Niederlassung in Hamburg. Bei diesem rein nationalen Beispiel hat in der Regel keine Partei wesentliche Nachteile zu erwarten, wenn das Gericht in Hamburg entschiedet anstatt das Gericht in Frankfurt a.M. und andersherum.
Anders sieht es bei internationalen Streitigkeiten aus. Dann kann der vereinbarte Ort im Fall eines Gerichtsprozesses sehr wohl große Unterschiede im Verfahrensablauf, in der Gerichtsentscheidung und der späteren Vollstreckung des Urteils machen.
Auch hier beobachte ich oft dasselbe Vorgehen wie bei nationalen Verträgen. Jede Partei bevorzugt das Land der eigenen Niederlassung: Während also der deutsche Einkäufer von Waren aus Vietnam mit Sitz in Hamburg am liebsten als Gerichtsstand Deutschland / Hamburg haben möchte, will der vietnamesische Lieferant mit Sitz in Hanoi am liebsten die Zuständigkeit seines lokalen Gerichts in Vietnam / Hanoi.
Bevorzugt man dabei stets das Gericht im Land seiner eigenen Niederlassung wird meines Erachtens oft vergessen zu prüfen, ob es nicht für die eigenen Interessen mitunter mehr Sinn macht nachzugeben und den Wunsch-Gerichtsstand der anderen Vertragspartei zu akzeptieren.
Hier die aus meiner Sicht wesentliche Frage zu diesem Problem:
Was bringt es Ihnen, wenn Sie vor "Ihrem" deutschen Gericht gewonnen haben, dieses Urteil aber nun im Ausland - beispielsweise in Vietnam, oder China oder sonstwo auf der Welt - vollstrecken müssen.
Wäre es - wenn bereits von Anfang an absehbar war, dass zur Durchsetzung der eigenen vertraglichen Ansprüche eine Vollstreckung im Land der Niederlassung des Vertragspartners notwendig werden wird - nicht vielleicht besser gewesen gegebenenfalls nachzugeben und sich mit dem Gerichtsstand im Land der Niederlassung des Vertragspartners einverstanden zu erklären?
Eines steht fest: Die Vollstreckung eines Urteils im Land des entscheidenden Gerichts ist stets weit einfacher durchzusetzen, als das Gerichtsurteil eines ausländischen Gerichts, das zuerst noch anerkannt werden muss und dabei vom Vollstreckungsgericht oft kritisch geprüft wird, selbst dann, wenn internationale Vollstreckungsabkommen bestehen.
Man kann das Thema auch von der Kehrseite betrachten: Möchten Sie wirklich, dass bei jedem Streit das Gericht am Ort Ihrer Niederlassung entschiedet, und zwar auch dann, wenn Sie als beklagte Partei verlieren sollten? Wäre es dann nicht besser ein ausländisches Gericht - am Ort Ihres Vertragspartners und weit weg vom Ort Ihrer Niederlassung - entscheidet darüber? Dann muss die gegnerische Seite schauen wie sie ein solches Urteil im Land und am Ort Ihrer Niederlassung auch vollstrecken kann.
Deshalb mein Tipp: Auch wenn das in der Regel ganz am Ende des Vertrages steht, nehmen sie sich für die Entscheidung des Gerichtsstandes etwas Zeit. Fragen sie sich welche konkreten Interessen Sie damit verbinden. Möchten Sie im Streitfall unkompliziert Ihre Forderungen dursetzen können, oder wollen Sie gegebenenfalls einen "Puffer" haben für den Fall, dass in der geregelten Angelegenheit eher gegen Sie geklagt wird?
Übrigens: Vor allem bei internationalen Geschäften bietet sich auch die Schiedsgerichtsbarkeit für wirtschafts-, und handelsrechtliche Streitigkeiten als Alternative an. Und mit der Vereinbarung eines Gerichtsstands geht in der Regel auch die Wahl des anwendbaren Rechts einher.
Machen Sie es gut!
Ihr
Rechtsanwalt
Dr. Martin Seybold
Disclaimer: Alle meine Rechtstipps sind nach bestem anwaltlichem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie erheben jedoch keinen Anspruch aus Vollständigkeit. Um für den interessierten Leser verständlich und überschaubar zu bleiben könne die dargestellten Rechtsthemen nicht jeweils in ausführlich und erschöpfend dargestellt werden. Meine Rechtstipps wollen Hinwiese zu Themen geben, wie ich sie in meiner Praxis regelmäßig erlebe; sie können und wollen eine individuelle Beratung auf Basis des spezifischen Einzelfalles nicht ersetzen.