Kanzlei für Wirtschaftsrecht und internationale Angelegenheiten
Prozeßführung
Schiedsverfahren
Vertretung und Betreuung in Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren in Deutschland und International
Prozessführung - Arbitration
Nicht immer lassen sich Konflikte einvernehmlich lösen. Manchmal bleibt nichts anderes übrig, als eine Klage einzureichen um die eigenen Forderungen durchzusetzen.
Oder aber man wurde unversehens verklagt und muss sich nun gegen die Forderungen der Anderen verteidigen.
Nichts anderes gilt auch im internationalen Bereich. Andere Länder mögen andere Sitten haben, aber auch dort bleibt als letztes Mittel manchmal nichts anderes übrig als einen Prozess anzustrengen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Gerade bei internationalen Geschäften kann es Sinn machen anstatt eines lokalen staatlichen Gerichts ein Schiedsgericht zu vereinbaren, um im Streitfall vor einer unabhängigen Instanz einen Streit unter Geschäftspartnern professionell lösen zu können.
Wir beraten Sie bei der Ermittlung des international zuständigen Gerichts und bereiten Prozessstrategien für Ihren Fall vor. Fällt die Wahl auf ein deutsches Gericht können wir für Sie die Vertretung vor Gericht übernehmen.
Im Ausland organisieren wir einen passenden, erfahrenen Anwalt für Sie und koordinieren und betreuen das Verfahren. Dabei können wir auf unser Netzwerk von erfahrenen lokalen Kanzleien in China und den ASEAN-Ländern zurückgreifen.
Bei der Durchsetzung von ausländischen Urteilen beraten und unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren.
Ist ein Schiedsgericht vereinbart können wir Sie vor dem Schiedsgericht vertreten. Dr. Martin Seybold hat langjährige Erfahrungen mit komplexen Schiedsverfahren in China und den Ländern des ASEAN-Raums. Eine Vertretung durch uns ist dabei grundsätzlich vor jedem Schiedsgericht weltweit möglich. Wird im Einzelfall die Beiziehung von lokalen Anwälten erforderlich, dann organisieren wir für Sie einen erfahrenen lokalen Anwalt, und koordinieren und betreuen das Verfahren für Sie.
China
Südostasien
Rechtliche Beratung von internationalen Geschäften und Direktinvestitionen in China und Südostasien
Asien Geschäft
Seit über 20 Jahren berät Dr. Martin Seybold deutsche und ausländische Unternehmen bei ihren Geschäften und Investitionen in Festland China, Hongkong und Taiwan, sowie im ASEAN-Raum, dort insbesondere Vietnam, Singapur, Thailand, und Indonesien.
Die Beratung zum lokalen Recht wird dabei durch lokale Kooperationsanwälte gewährleistet mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten.
Unsere Expertise liegt dabei im Bereich der Gründung von lokalen Tochtergesellschaften und Joint Ventures, Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen, der Gestaltung des grenzüberschreitenden Vetriebs, dem lokalen Arbeitsrecht und dem Schutz des geistigen Eigentums.
Wir strukturieren Ihren Vertrieb und gestalten ihre Handelsverträge mit China und im ASEAN-Raum.
Zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen führen wir für Sie lokale Due Diligences durch.
Ausländische Gesellschafter und Manager beraten wir in Compliance Fragen und zur lokalen Managerhaftung.
Wir unterstützen bei der Beilegung von Streitigkeiten mit lokalen Geschäftspartnern, und bei Schwierigkeiten mit lokalen Behörden. Wir unterstützen und vermitteln dabei bei der Suche nach Lösungen mit den Behörden und den lokalen Geschäftspartnern.
Soweit erforderlich führen wir für Sie Gerichts- und Schiedsverfahren in China und den Ländern des ASEAN-Raums, und koordinieren die Vertretung durch unsere lokalen Kooperationsanwälte.
Mehr zu unserer Chinaberatung erfahren Sie hier ...
Mehr zu unserer Beratung in den Ländern des ASEAN-Raums erfahren Sie hier ...
Vertragsgestaltung
Compliance
Vertragsgestaltung und Beratung von Unternehmen in regulatorischen Angelegenheiten, wie Datenschutz, Geldwäsche, etc.
Vertragsgestaltung - Compliance
In den Geschäfts- und Handelsbeziehungen eines Unternehmens mit seinen Zulieferern, Dienstleistern und Kunden sind klare vertragliche Regelungen und schriftliche Vereinbarungen zur Vermeidung von zukünftigen Konflikten unumgänglich.
Hinzu kommt, dass sowohl am Standort Deutschland, als auch im Auslandsgeschäft Unternehmen sich ständig verändernden Regularien anpassen müssen.
Als Beispiele sind hier etwa der Datenschutz, der Verbraucherschutz, die Produktsicherheit, der Hinweisgeberschutz, die Geldwäsche, oder Compliance-Anforderungen in internationalen Lieferbeziehungen genannt. Bei Nichtbeachtung drohen mitunter Ordnungsgelder. Darüber hinaus kann die Geschäftsführung dafür in die Verantwortung gezogen werden.
Vertragsprüfungen und regulatorische Vorschriften bedeuten dabei für Unternehmen, dass sie von ihrem eigentlichen operativen Geschäft abgelenkt werden. Erhöhter Personalbedarf, administrativer und zeitlicher Mehraufwand erzeugen nicht unerhebliche Mehrkosten in einem Unternehmen.
Wir übernehmen für Sie die Verhandlung, Prüfung und Gestaltung ihrer Verträge und beraten und unterstützen bei allen regulatorischen und behördlichen Anforderungen, damit sich ihr Unternehmen auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren kann.
Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Gestaltung von Auslandsentsendungen
Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht eines Staates regelt im Wesentlichen den Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis, und die Kündigung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen - soweit so gut.
Komplizierter wird es wenn ein Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland „entsenden“, oder im Ausland lokale Mitarbeiter einstellen will. Dann kommen neben dem lokalen Arbeitsrecht Fragen zum internationalen Arbeitsrecht hinzu.
Bei Entsendungen wird oft ein ganzes Bündel von Verträgen und Abmachungen benötigt. Wenn bei einer „echten“ oder „unechten“ Entsendung ein Vertrag gekündigt wird, dann führt das nicht unbedingt zur Auflösung des gesamten Arbeitsverhältnisses. Oft fällt ein Arbeitnehmer zurück in sein Arbeitsverhältnis vor der Entsendung. Soll das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer insgesamt aufgelöst werden, dann kann es in Bezug auf Abfindungen, das anwendbare Recht, und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses recht kompliziert werden.
Wir beraten und und vertreten Sie bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten vor den deutschen Arbeitsgerichten.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Strukturierung von internationalen Arbeitsverhältnissen und „Expat-Verträgen“. Kommt ein ausländisches Recht zur Anwendung dann kann können wir für Sie die Expertise im ausländischen Recht über unsere lokalem Kooperationsanwälte einholen.
Wir unterstützen Sie bei Kündigungen und der Auflösung von komplexen „Expat-Verträgen“, in Deutschland und international.
Speziell Im Fall von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in China und den Ländern des ASEAN-Raums können unsere lokalen Kooperationsanwälte die rechtliche Beratung und Vertretung vor den lokalen Arbeitsgerichten für Sie vor Ort übernehmen.
Investitionen
M&A
Beratung bei M&A Geschäften und ausländischen Investitionen
M&A Transaktionen - Investitionen
M&A Transaktionen und ausländische Investitionen erfordern zunächst eine gründliche Vorbereitung im Rahmen einer fachmännisch durchgeführten Due Diligence, sowie eine passende rechtliche Strukturierung für eine erfolgreiche Umsetzung.
Für die passende Strukturierung Ihres Investitionsvorhabens gibt es innerhalb der EU mittlerweile vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmensgründungen, bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen. Außerhalb der EU kommt es auf die Investitions-, und Transaktionsregularien des jeweiligen Landes an, die über die Möglichkeiten und den Schwierigkeitsgrad einer Transaktion mit ausländischer Beteiligung bestimmen.
Wir beraten und unterstützen bei Ihren Investitionen und Transaktionen im In- und Ausland.
Speziell für China und die Länder des ASEAN-Raums bringen wir im Bereich der ausländischen Investitionen und des lokalen Markteintritts ausländischer Unternehmen eine ausgewiesene Expertise und viel Erfahrung mit.
Mit unseren lokalen langjährigen Kooperationsanwälten in China und den Ländern des ASEAN-Raums können vor Ort alle erforderlichen Handlungen für Ihre Investition und Transaktion vornehmen. Sei dies im Rahmen der Durchführung der Due Diligence, die Umsetzung der Übernahme eines lokalen Unternehmens, oder die Gründung und Registrierung eines ausländisch investierten Unternehmens oder Joint Ventures.
Kartellrecht
Kartellrechtliche Beratung zu M&A Projekten, horizontalen und vertikalen Vereinbarungen und Mißbrauch marktbeherrschender Stellung
Kartellrecht
M&A Projekte unterliegen ab dem Überschreiten von gewissen Umsatzschwellenwerten in der EU und in Deutschland einer kartellrechtlichen Anmeldepflicht. Entsprechende Schwellenwerte die kartellrechtliche Anmelde- und Genehmigungsverfahren auslösen gelten in der Regel auch bei internationalen M&A Projekten mit China und dem ASEAN-Raum.
Zur Vermeidung von kartellrechtlichen Verstößen sollten sogenannte vertikale Vereinbarungen, wie Verträge mit Zulieferern und Vertriebspartnern, aber auch sogenannte horizontale Vereinbarungen, wie F&E Kooperationen, Joint Ventures etc. auch einer kartellrechtlichen Prüfung unterzogen werden.
Dabei sind die Grenzen zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fliessend. So können beispielsweise selektive Vertriebssysteme kartellrechtlich grundsätzlich zulässig sein, aber dennoch im Einzelfall ein kartellrechtlich relevanter Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Liefer- und Zugangsverweigerungen, oder die Benachteiligung einzelner Geschäftspartner vorliegen.
Wir prüfen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und andere Verhaltensweisen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht.
Wir prüfen für Sie kartellrechtliche Anmeldepflichten bei M&A Projekten und begleiten Sie bei Fusionskontrollverfahren und kartellrechtlichen Bußgeldverfahren in der EU, in China und Südostasien.